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Mo – Fr: 9.00 – 17.00 Uhr | Tel. +49 (0)351 563 48 0 | info@augustustours.de

AGB

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

Am 01.07.2018 ist die Neufassung des Reisevertragsrechts in Kraft getreten. Die Neufassung betrifft alle Reiseverträge, die ab diesem Termin zustande kommen. Gern stellen wir Ihnen das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB sowie gemäß der Informationspflichten nach Artikel 250 § 3 EGBGB und die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen von AugustusTours zum Download bereit.

Teilnahmebedingungen AugustusTours-Adventskalender

Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen für den AugustusTours-Adventskalender

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen von AugustusTours

Hier können Sie sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von AugustusTours als PDF herunterladen.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der bekannten Reisebeschreibung verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen von AugustusTours für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von AugustusTours herausgegeben werden, sind für AugustusTours und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von AugustusTours gemacht wurden. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Bei elektronischen Buchungen z.B. über die Internetseite und dort den Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“, bestätigt AugustusTours den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Er versichert, auch für die weiteren Teilnehmer aufgrund seiner Bevollmächtigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahme durch AugustusTours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach der Reiseanmeldung wird AugustusTours dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per E-Mail) übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Firma AugustusTours vor, an das sie für die Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist gegenüber AugustusTours die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. AugustusTours weist darauf hin, dass die gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs.7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht vorsehen, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB bestehen. Das Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651 a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. In diesem Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Bezahlung

Nach Abschluss des Reisevertrages und Übergabe des Sicherungsscheins werden Zahlungen vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheins besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 € nicht übersteigt. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

3. Leistungen

Der Umfang der von der Firma AugustusTours geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den von ihr veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Dabei haben die Bedingungen in der Auftragsbestätigung und Individualvereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.

4. Leistungs- und Preisänderung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von AugustusTours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Firma AugustusTours ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in der unter 1. genannten Form in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat AugustusTours den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor dem Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von AugustusTours gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Firma AugustusTours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber AugustusTours den Rücktritt vom Reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei AugustusTours. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann AugustusTours, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Regelung des § 651 h Abs. 3 BGB bleibt davon unberührt. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Anstelle dieser Entschädigung kann AugustusTours eine pauschalisierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen beanspruchen. Bei der Berechnung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen von AugustusTours berücksichtigt. Dem Kunden steht ein davon abweichender Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger als die Pauschale ist. Die Firma AugustusTours kann diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

bis 28 Tage vor Reisebeginn: 20% des Gesamtpreises
ab 27 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 30% des Gesamtpreises
ab 13 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des Gesamtpreises
ab 7 bis 4 Tage vor Reisebeginn: 70% des Gesamtpreises
ab 3 Tage vor Reisebeginn bzw. bei Nichtanreise: 90% des Gesamtpreises

Abweichend davon gelten die in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote angegebenen Zahlungs- und Stornierungsbedingungen. Bei Reisen, die den Erwerb von Fahrkarten und Eintrittskarten wie z. B. für die Semperoper oder die Sächsische Dampfschiffahrt beinhalten, wird dem Kunden der Preis für die bereits erworbenen Karten in Rechnung gestellt, da die Rücknahme seitens dieser Leistungspartner nicht gewährleistet ist. Ein Rücktritt vom Kauf dieser Karten ist ausgeschlossen. In diesem Fall bemüht sich jedoch AugustusTours auf Wunsch des Kunden um einen Weiterverkauf der Karten. Bei Erfolg wird der tatsächlich erzielte Erlös von dem Kartenpreis in Abzug gebracht. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Zugang der Buchungsbestätigung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Reiseteilnehmer vorgenommen, kann dies nur in Form eines Rücktritts vom Reisevertrag mit einer anschließenden Neuanmeldung geschehen. Bei unerheblichen Änderungswünschen kann AugustusTours von der genannten Rücktrittspauschale absehen. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Nimmt der Kunde Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) ganz oder teilweise nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. In diesem Fall wird sich AugustusTours beim jeweiligen Leistungsträger um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich lediglich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch AugustusTours

AugustusTours kann in folgenden Fällen vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen:

  • wenn der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung bzw. den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat, und eine von AugustusTours dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
  • wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch die Firma AugustusTours oder eines sie vertretenden Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigt die Firma AugustusTours aus den genannten Gründen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr vom Leistungsträger gut gebrachten Beträge. Insoweit obliegt dem Kunden die Beweislast. Bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: Die Firma AugustusTours kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur unter folgenden Voraussetzungen vom Reisevertrag zurücktreten: Sie hat in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen sowie den Zeitpunkt angegeben, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss. Darüber hinaus hat sie in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat AugustusTours unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen und den Kunden davon zu unterrichten.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl AugustusTours als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann AugustusTours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen -ausgenommen in den Fällen des § 651 h Abs. 3 BGB - eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist AugustusTours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung des Kunden vorsieht. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

8. Gewährleistungen

Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. AugustusTours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Firma AugustusTours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Darüber hinaus gelten die Regelungen des § 651 k BGB. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet AugustusTours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, AugustusTours erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von AugustusTours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages aus einem wichtigen Grund, den AugustusTours zu vertreten hat, gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet AugustusTours den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises. Die vorgenannten Ansprüche hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber AugustusTours geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann er die Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

9. Beschränkung der Haftung

Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber AugustusTours aus dem Reisevertrag, welche nicht Körperschäden betreffen, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit AugustusTours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von AugustusTours für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Die Haftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Reisenden bleibt hiervon unberührt.

10. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, der Firma AugustusTours einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, kann der Kunde keine Minderungsansprüche nach § 651 m BGB als auch keine Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Firma AugustusTours an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit von AugustusTours wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Will ein Kunde den Reisevertrag aufgrund eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art nach § 651 l BGB wegen erheblicher Beeinträchtigung der Reise oder aus wichtigem, der Firma AugustusTours erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er der Firma AugustusTours zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Firma AugustusTours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, der Firma AugustusTours erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder AugustusTours direkt zur Kenntnis zu geben.

11. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Das Unternehmen AugustusTours lehnt die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren ab und ist dazu auch nicht verpflichtet.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche des Kunden auf Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz gem. §§ 651 k bis 651 n BGB verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber AugustusTours unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Anschrift erfolgen.

13. Reiserücktrittskostenversicherung

AugustusTours empfiehlt dem Kunden, bei der Buchung der Reise den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung im Rahmen der dafür geltenden Versicherungsbedingungen vorzunehmen.

14. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen

AugustusTours wird Staatsangehörige des EU Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Ergänzend wird auf die Erläuterungen im Prospekt verwiesen. Darüber hinaus ist der Kunde für die Einhaltung aller zur Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, welche durch Verstöße gegen diese Bestimmungen dem Kunden erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie durch Falsch- oder Nichtinformationen von AugustusTours hervorgerufen werden. Bei grenzüberschreitenden Reisen ist der Kunde verpflichtet, eine von der deutschen Staatsangehörigkeit abweichende bekannt zu geben.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Änderungen von Angaben in eigenen Reiseprospekten bleiben AugustusTours ausdrücklich vorbehalten.

16. Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann die Firma AugustusTours nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von AugustusTours gegen die Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von AugustusTours maßgebend. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und AugustusTours anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

Stand: 06.01.2022